ATP Zulassung für Kühlfahrzeuge
Decker & Gottschalk – Ihr Partner für ATP Zulassungen für Kühlfahrzeuge
ATP-Zulassung: Das ATP-Übereinkommen ist zwingend anzuwenden bei grenzüberschreitendem Verkehr auf der Schiene, der Straße, dem Seeweg mit Entfernungen unter 150 km; im gewerblichen Verkehr oder im Werksverkehr, für die Beförderung von Tiefgefrorenem, Gefrorenem oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sofern der Entladeort der Lebensmittel im Hoheitsgebiet einer ATP-Vertragspartei liegt.
Die ATP-Bescheinigung oder eine beglaubigte Fotokopie muss stets im Beförderungsmittel, soweit es sich dabei um ein Straßenfahrzeug handelt, mitgeführt werden und auf Verlangen den zuständigen Behörden (meist an den "EU-Grenzen") vorgezeigt werden.
ATP-Bescheinigung erhältlich, fragen Sie Ihr Fahrzeugmodell an, wir beraten Sie gerne.
















Folgen Sie uns: