Decker & Gottschalk Telefon:  02191 460 8179 Mobil:  0177 2633633

ATP Zulassung

 

ATP Zulassung für Kühlfahrzeuge

 

Decker & Gottschalk – Ihr Partner für ATP Zulassungen für Kühlfahrzeuge

 

ATP-Zulassung: Das ATP-Übereinkommen ist zwingend anzuwenden bei grenzüberschreitendem Verkehr auf der Schiene, der Straße, dem Seeweg mit Entfernungen unter 150 km; im gewerblichen Verkehr oder im Werksverkehr, für die Beförderung von Tiefgefrorenem, Gefrorenem oder anderen leicht verderblichen Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, sofern der Entladeort der Lebensmittel im Hoheitsgebiet einer ATP-Vertragspartei liegt.
Die ATP-Bescheinigung oder eine beglaubigte Fotokopie muss stets im Beförderungsmittel, soweit es sich dabei um ein Straßenfahrzeug handelt, mitgeführt werden und auf Verlangen den zuständigen Behörden (meist an den "EU-Grenzen") vorgezeigt werden.

ATP-Bescheinigung erhältlich, fragen Sie Ihr Fahrzeugmodell an, wir beraten Sie gerne.

Mister-wong in ATP ZulassungShare Save 171 16 in ATP Zulassung

Switch to our mobile site